Wie werde ich Mitglied?
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Klicke einfach auf unseren Online-Aufnahmeantrag und fülle diesen vollständig aus.
Anschließend erhältst Du von uns eine Verifizierungs-Email und danach die Antragsbestätigung. Nach erfolgreicher Antragsbearbeitung bekommst Du zudem die persönlichen Zugangsdaten zu unserem Mitgliederbereich.
Hier kannst Du uns schnell und unkompliziert unter anderem Deine Anschrift, Bankdaten oder Namensänderung mitteilen.
Finanzielle Unterstützung zum Mitgliedsbeitrag beim TSV
Vielen Menschen ist nicht bekannt, dass die Bundesregierung ein Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung stellt, mit dem Kindern und Jugendlichen Teilhabe u.a. an Vereinen ermöglicht werden soll.
Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (SGB II),
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII),
- Kinderzuschlag – KIZ nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder nach § 3 AsylbLG in Verbindung mit § 6 AsylbLG beziehen.
Die Unterstützung wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig für die Bewilligung der Anträge ist das Jobcenter der Agentur für Arbeit oder das Sozialamt beim Landratsamt. Aktuell (Stand Januar 2014) werden bis zu 10 Euro monatlich gefördert.
Der TSV Neckargröningen eV. möchte mit diesem Hinweis aktiv dazu beitragen, dass jedes Kind die Chance erhält, sich im Vereinsleben entwickeln zu können. Informieren Sie sich bei den oben genannten Stellen.
Alle Information erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landratsamtes in Ludwigsburg.

