Neues zu Corona
Hygienekonzeption des TSV Neckargröningen für Sport
Stand 03.April 2022
Hier finden Sie unser Hygienekonzept Version 28 vom 03.April 2022 zum Download
Aktuelle Corona-Verodernung, gültig ab 03. April 2022
Das nachfolgend aufgeführte Konzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs im TSV Neckargröningen e. V. (TSV) ist eine Konkretisierung der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg gemäß der Corona-Verordnung in der ab 03. April 2022 gültigen Fassung.
Das Konzept baut auf den Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Spitzenfachverbände in den Sportarten und Angeboten auf, die im TSV angeboten werden. Das Konzept ist so aufgebaut, dass es für die einzelnen Sportstätten (Innen wie Außen) geeignet ist und entsprechende Hygiene-, Abstands-, Nutzungs- und Kontrollregelungen beschreibt.
Erlaubt ist Freizeit- und Amateursport, organisierter Vereinssport in Sportanlagen und -stätten außen, bei organisiertem Vereinssport auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten, z.B. Joggen im Wald, oder HipHop im Schulhof (nach Abstimmung mit der Stadt). Die für den TSV gültigen Sportstätten im Außenbereich sind der Sportplatz und das Beachvolleyballfeld (als Ausweichmöglichkeit) bei der Gemeindehalle Neckargröningen. Im Innenbereich sind es die Sporthalle Neckargröningen und die Gemeindehalle Neckargröningen.
2. Rechtsgrundlagen und Genehmigung
Dieses Konzept gilt derzeit ausschließlich für Sport, unabhängig von der Inzidenz. In der dem 03. April 2022 gültigen Fassung wurden die Beschränkungen aufgehoben und durch Empfehlungen ersetzt.
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen.
Diesen Empfehlungen schließt sich der TSV an.
Im Übrigen gelten die unten aufgeführten Hygienemaßnahmen.
1. Sportplatz bei der Gemeindehalle
2. Beachvolleyballfeld bei der Gemeindehalle Neckargröningen
Für das Beachvolleyballfeld gilt folgende Regelung: die nachfolgende Gruppe darf diese erst betreten, wenn die vorherige Gruppe dieses bereits verlassen hat.
3. Gemeindehalle Neckargröningen
Was findet sportlich und zu welcher Uhrzeit statt (die Zeiten wurden so abgeändert, dass zwischen den einzelnen Gruppen jeweils eine Pause von 15 Minuten entsteht)?
Gruppe | Tag | Uhrzeit | |
a. | HipHop/StreetDance Beginn. | Mo | 17:30 - 18:30 |
b. | HipHop/StreetDance Fortg. | Mo | 18:45 – 19:45 |
c. | Mini Hopser | Di | 17:00 – 17:45 |
d. | Mädchen I | Di | 18:00 – 19:00 |
e. | Power Boys | Mi | 16:30 – 17:30 |
f. | Eltern / Kind | Do | 16:30 – 17:30 |
g. | Hula Hoop | Do | 17:45 – 18:45 |
h. | Mädchen 2 | Do | 19:00 – 20:00 |
i. | Bogenschießen | Mi | 18:00 – 20:00 |
Gruppe | Tag | Uhrzeit | |
a. | Männersport | Mo | 20:15 – 22:00 |
b. | Jedermänner | Fr | 19:30 – 21:00 |
c. | Volleyball | Di | 20:45 – 22:00 |
d. | Volleyball | Do | 20:15 – 22:00 |
e. | Fit in Form Pilates | Di | 19:15 – 20:30 |
f. | Fit in Form Body-Aktiv | Mi | 19:30 – 20:20 |
g. | Fit in Form Step-Aerobic | Mi | 20:35 – 21:20 |
h. | Fit mix | Fr | 17:45 – 19:15 |
i. | Fitness Damen +/- Ü60 | Fr | 16:30 – 17:30 |
j. | Bogenschießen | Mi | 20:15 – 22:00 |
k. | Bogenschießen | Mo | 17:30 – 22:00 |
l. | Beachvolleyball | Mo-Fr | 16:00 – 22:00* |
m. | Beachvolleyball | Sa | 08:00 – 22:00* |
n. | Beachvolleyball | So | 08:00 – 22:00* |
*Die Abteilungen stimmen ihre Trainingszeiten individuell
Die allgemeinen Hygiene- und die geltenden Abstandsregeln sind grundsätzlich einzuhalten. Die Hygieneartikel werden vom
1. Beim Betreten und Verlassen des Sportgeländes empfehlen wir entsprechende Masken zu tragen.
- Zum Betreten und Verlassen des Sportgeländes sollten verschiedene Ein- und Ausgänge benutzt werden, siehe Raumkonzept unter B.
2. Der
- Hand-Desinfektionsmittel (mind. 61% Alkoholgehalt)
- Desinfektionsmittel (gemäß der behördlichen Vorgaben) für Gegenstände, Sportgeräte, Ablageflächen etc.
3. Regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf. Füße durch die Teilnehmer*innen
- Beim Zutritt auf das Sportgelände
- Ggf. in/nach der Pause
- Bei Barfußtraining sind auch die Füße zu desinfizieren.
4. Regelmäßige Desinfektion vor und nach jedem Training
- Sämtliche Sportgeräte (Kleingeräte, Matten etc. o Ablageflächen) müssen zwischen den einzelnen Gruppen vor und nach Gebrauch vollständig desinfiziert werden.
- Toiletten sollten nur einzeln genutzt werden. Die Desinfektion erfolgt ausschließlich über die bereit gestellten Desinfektionsmittel. Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen ist zulässig, wenn die Sportausübung in geschlossen Räumen erlaubt ist.
6. Gruppenwechsel - Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen:
- Die Zu- und Ausgänge unter Punkt B sollten beachtet werden.
- Die Übungsleitenden haben vorab dafür zu sorgen, dass die Sporttreibenden nicht gemeinsam, sondern möglichst mit Abstand das Sportgelände betreten.
- Sollte das Sportgelände noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auf die Abstandsregel zu achten.
- Bringende bzw. abholende Eltern sollten untereinander ebenfalls den Abstand wahren.
- Die Aufsichtspflicht von Minderjährigen muss dabei jederzeit gewährleistet bleiben.
- Nach dem Training müssen die Teilnehmer das Trainingsgeländes zügig verlassen.
- Die folgende Trainingsgruppe darf das Sportgelände erst betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe die Sportstätte vollständig verlassen hat.
- Die Sportstätte ist anschließend gut zu durchlüften.
- Gemeinsame Treffen und Austausch sowie Verzehr von Speisen und Getränken im Vorfeld oder Nachgang des Trainings auf dem Sportgelände sind untersagt. Im öffentlichen Raum gelten die behördlichen Auflagen.
- Die Zeit des Gruppenwechsels wird, wenn für das Training notwendig, zum Desinfizieren der Geräte genutzt.
- Der jeweils gesetzlich vorgegebene Mindestabstand (derzeit 1,5 m) sollte von allen Teilnehmern*innen immer eingehalten werden, sowohl beim Betreten als auch Verlassen des Sportgeländes.
- In den Pausen sollte der Abstand ebenfalls eingehalten werden.
8. Zuständig für die Enhaltung
Für die Einhaltung des Hygienekonzepts sind die Übungsleitenden, die Corona - Verantwortlichkeit und die Teilnehmenden selbst verantwortlich. Für die Gesamtkoordination des Hygienekonzepts ist der Vorstand des TSV verantwortlich.
E: TRAININGSGRUPPENKONZEPT für den Sport im Freien und in den Hallen
Maßgebend ob Sport auch in geschlossenen Räumen stattfinden darf ist der jeweiligen Stufe geschuldet.
Die Übungsstunden in den Hallen sind nach Möglichkeit bei geöffneten Türen durchzuführen. Nach jeder Übungsstunde ist die Halle immer mindestens 15 Minuten zu durchlüften.
1. Gruppengröße und Abstandsregeln
Sport ist in Gruppen zulässig. Die Obergrenze der Gruppen wurde aufgehoben.
- Im Trainingsbetrieb sollten ausschließlich die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sowie die Teilnehmenden anwesend sein (keine Eltern, keine Zuschauenden).
- Die Teilnahme von Risikogruppen (gemäß Definition des Robert Koch-Institutes) am Sportbetrieb sollte mit Sorgfalt abgewogen werden (betrifft Übungsleitende und Teilnehmende).
- Es sind grundsätzlich alle Personen besonders zu schützen.
3. Gesundheitsprüfung und Tests
a. Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.
b. Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen (gerechnet ab dem Tag der Erkrankung) und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen. Die Übungsleitenden haben dies vor jedem Training abzufragen.
4. Für Bogenschießen gelten folgende zusätzlichen Regelungen:
-
- Es dürfen nur eigene Bögen, Pfeile und sonstige Ausrüstungsgegenstände verwendet werden. Sollte ein Schütze keine eigene Ausrüstung besitzen, so muss er dieses gegen Entgelt dauerhaft leihen (bis max. Ende der Beschränkungen). Er hat dieses dann zum Training mitzubringen.
- Je Scheibe / Ziel nur ein Schütze, das zeitgleiche Beschießen eines Zieles durch mehrere Schützen ist untersagt.
- Der Zutritt zum Container bzw. Ballraum ist nur durch den Übungsleiter gestattet.
- Die aktuellen Schießregeln haben weiterhin die volle Gültigkeit
5. Für Beachvolleyball gelten folgende zusätzlichen Regelungen:
- Wenn möglich sollte zu Gegner/Spielpartner/Trainer der empfohlene Abstand von 1,5m eingehalten werden.
- Die für den Volleyballsport signifikant typischen und elementar notwendigen Kontakte sowie die Unterschreitung des empfohlenen Mindestabstandes (z. B. bei Netzaktionen) sind erlaubt.
- Warteschlangen vor der Beachanlage, sowie den Waschbecken sind zu vermeiden bzw. es ist auf den empfohlenen Abstand zu achten!
- Auf gewohnte Rituale wie Begrüßungen, „Abklatschen“ oder Verabschiedungen per Handschlag/Umarmung sollte verzichtet werden.
- Ein Austausch der Bälle mit Bällen anderer Gruppen ist möglichst zu unterlassen.
- Vor und nach jedem Training werden die Trainingsgeräte und Bälle desinfiziert.
Neues zu Corona - aktualisiert am 17. März 2021
Neues zu Corona – Sport für Kinder 14 Jahren unter Einschränkungen wieder erlaubt
Liebe Mitglieder und Freunde des TSV,
seit kurzem besteht die Möglichkeit, dass wir unseren Kindern wieder Sport anbieten dürfen. Maximal 20 Kinder unter 14 Jahren dürfen sich im Freien zum Sport treiben treffen. Wir haben hierfür Zeiten auf dem Sportplatz bei der Gemeindehalle Neckargröningen reserviert um den Kindern - wenigstens bei gutem Wetter - wieder Bewegungsmöglichkeiten bieten zu können.
Der TSV hat eine aktualisierte Fassung seines Hygienekonzepts der Stadt Remseck vorgelegt. Dieses hat ab sofort Gültigkeit. Nähere Informationen zu den einzelnen Gruppen erfragen Sie bitte direkt bei den Übungsleitern oder unter kinderundjugendsport@tsv-neckargroeningen.de.
Beitragszahlungen während Corona
Liebe Mitglieder, wir erhalten immer wieder Anfragen ob trotz coronabedingten Ausfalls die Jahresbeiträge zu entrichten sind. Hier eine Zusammenfassung:
1. Der TSV Neckargröningen e. V. ist ein gemeinnütziger Verein.
Die Bestimmungen der Satzung eines gemeinnützigen unterliegen strengen Anforderungen durch den Gesetzgeber, unsere Satzung erfüllt diese. An eben diese Bestimmungen sind wir gebunden. Halten wir diese nicht ein, riskieren wir den Verlust der Gemeinnützigkeit und somit auch das Fortbestehen des TSV. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir uns strikt an die Bestimmungen unserer Satzung halten.
2. Darf der TSV während der Pandemie die Beiträge aussetzen oder erstatten?
Nein, das dürfen wir nicht. Nach unserer Satzung, wie übrigens bei den meisten gemeinnützigen Vereinen, ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportflächen bzw. Angebote gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“, also nicht vergleichbar mit dem Beitrag (Entgelt) zur Nutzung eines Sportstudios. Als Mitglied beim TSV (übrigens bei allen anderen Vereinen ebenso) ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber seinem Verein.
3. Hat das Mitglied ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, weil der Verein die Einstellung des Sportbetriebs nicht zu vertreten hat und es sich um eine lediglich zeitlich befristete Maßnahme handelt. Zudem ist die Mitgliedschaft nicht an konkretes Angebot gebunden. Die Mitglieder können aber das ordentliche Kündigungsrecht, unter Einhaltung der in der Satzung geregelten Frist, in Anspruch nehmen.
4. Berechnet der TSV Kursgebühren?
Für Zusatzkurse außerhalb des Regelsportbetriebes, wie z. B. Pilates, fallen während des Präsenzbetriebes – neben dem klassischen Mitgliedsbeitrag – zusätzliche Kursgebühren an. Diese beziehen sich konkret auf den angebotenen Kurs mit den entsprechenden Leistungen. Die Berechnung hier erfolgt lediglich für Präsenzveranstaltungen. Zuviel erhobene Kursgebühren werden erstattet. Wir bieten während der Pandemie verschiedene Onlinekurse an. Diese sind kostenfrei.
Durch den Wegfall dieser Veranstaltungen entgehen dem TSV wichtige Einnahmequellen. Der TSV ist daher mehr denn je auf das Wohlwollen – auch in Form von Spenden, (Spendenkonto IBAN DE18 6006 9905 0016 3930 15, bei der Volksbank Remseck) - seiner Mitglieder und Gönner angewiesen. Selbstverständlich erhalten alle Spender bei Spenden ab 50,00 €uro automatisch eine Spendenquittung, die steuerlich abzugsfähig ist. Bei Beträgen darunter gilt der Einzahlungsbeleg. Der TSV bedankt sich schon jetzt ganz herzlich für jegliche Unterstützung.
Neues zu Corona - aktualisiert am 12. Februar 2021
Neues zu Corona – Verschiebung unserer Mitgliederversammlung
Liebe Mitglieder und Freunde des TSV,
leider wurde der Lockdown erneut verlängert, dieses Mal bis zum 07. März 2021. Für den TSV bedeutet dies, dass auch in den nächsten Wochen keine sportlichen Präsenzaktivitäten stattfinden können und Sport beim TSV weiterhin nur online gemacht werden kann. Informationen zu den Onlineangeboten erhalten Sie über die Abteilungsleitungen. Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage.
Bedingt durch das Infektionsgeschehen musste der TSV bereits den Theaterabend im Februar 2021 sowie die Skiausfahrt absagen. Unsere Mitgliederversammlung am 19. März 2021 haben wir nunmehr ebenfalls verschoben, auch weil die Abteilungen bisher keine Gelegenheit hatten Abteilungsversammlungen abzuhalten.
Nach unserer Satzung muss die Mitgliederversammlung im ersten Quartal stattfinden. Der Bundestag hat jedoch mit seinem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ u. a. für uns Vereine eine Sonderregelung geschaffen, nach welcher wir diese zu einem späteren Termin nachholen dürfen. Über einen Ersatztermin werden wir rechtzeitig informieren.
Wir bitten hierfür um Verständnis, aber die Gesundheit unserer Mitmenschen hat absolute Priorität.
Beitragszahlungen während Corona
Liebe Mitglieder, wir erhalten immer wieder Anfragen ob trotz coronabedingten Ausfalls die Jahresbeiträge zu entrichten sind. Hier eine Zusammenfassung:
1. Der TSV Neckargröningen e. V. ist ein gemeinnütziger Verein.
Die Bestimmungen der Satzung eines gemeinnützigen unterliegen strengen Anforderungen durch den Gesetzgeber, unsere Satzung erfüllt diese. An eben diese Bestimmungen sind wir gebunden. Halten wir diese nicht ein, riskieren wir den Verlust der Gemeinnützigkeit und somit auch das Fortbestehen des TSV. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir uns strikt an die Bestimmungen unserer Satzung halten.
2. Darf der TSV während der Pandemie die Beiträge aussetzen oder erstatten?
Nein, das dürfen wir nicht. Nach unserer Satzung, wie übrigens bei den meisten gemeinnützigen Vereinen, ist der Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportflächen bzw. Angebote gebunden, sondern ist, wie der Name schon sagt ein „Beitrag für die Mitgliedschaft“, also nicht vergleichbar mit dem Beitrag (Entgelt) zur Nutzung eines Sportstudios. Als Mitglied beim TSV (übrigens bei allen anderen Vereinen ebenso) ist man kein Kunde, sondern Teil des Vereins. Die Kosten des Vereins laufen weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber seinem Verein.
3. Hat das Mitglied ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, weil der Verein die Einstellung des Sportbetriebs nicht zu vertreten hat und es sich um eine lediglich zeitlich befristete Maßnahme handelt. Zudem ist die Mitgliedschaft nicht an konkretes Angebot gebunden. Die Mitglieder können aber das ordentliche Kündigungsrecht, unter Einhaltung der in der Satzung geregelten Frist, in Anspruch nehmen.
4. Berechnet der TSV Kursgebühren?
Für Zusatzkurse außerhalb des Regelsportbetriebes, wie z. B. Pilates, fallen während des Präsenzbetriebes – neben dem klassischen Mitgliedsbeitrag – zusätzliche Kursgebühren an. Diese beziehen sich konkret auf den angebotenen Kurs mit den entsprechenden Leistungen. Die Berechnung hier erfolgt lediglich für Präsenzveranstaltungen. Zuviel erhobene Kursgebühren werden erstattet. Wir bieten während der Pandemie verschiedene Onlinekurse an. Diese sind kostenfrei.
Durch den Wegfall dieser Veranstaltungen entgehen dem TSV wichtige Einnahmequellen. Der TSV ist daher mehr denn je auf das Wohlwollen – auch in Form von Spenden, (Spendenkonto IBAN DE18 6006 9905 0016 3930 15, bei der Volksbank Remseck) - seiner Mitglieder und Gönner angewiesen. Selbstverständlich erhalten alle Spender bei Spenden ab 50,00 €uro automatisch eine Spendenquittung, die steuerlich abzugsfähig ist. Bei Beträgen darunter gilt der Einzahlungsbeleg. Der TSV bedankt sich schon jetzt ganz herzlich für jegliche Unterstützung.
Neues zu Corona - aktualisiert am 25. Januar 2021
Liebe Mitglieder und Freunde des TSV,
leider dürfen bis mindestens Mitte Februar 2021 keine sportlichen Präsenzaktivitäten stattfinden, der Lockdown wurde bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängert. Bedingt durch die sich anschließenden Faschingsferien wird der sportliche Lockdown bis mindestens 22. Februar 2021 gehen. Für den TSV bedeutet dies, dass die sportlichen Aktivitäten weiterhin nur online erfolgen können. Informationen zu den Onlineangeboten erhalten Sie über die Abteilungsleitungen. Ansprechpartner finden Sie hier auf unserer Homepage.
Bedingt durch das Infektionsgeschehen musste der TSV bereits den Theaterabend im Februar 2021 sowie die Skiausfahrt absagen. Unsere Mitgliederversammlung am 19. März 2021 haben wir vom evangelischen Gemeindehaus in die Gemeindehalle Neckargröningen verlegt. Ob wir diese abhalten können ist vom Infektionsgeschehen und den sich daraus ergebenden Regelungen abhängig. Daher müssen wir uns auch eine Terminverschiebung vorbehalten.
Wir bitten hierfür um Verständnis, aber die Gesundheit unserer Mitmenschen hat absolute Priorität.
Durch den Wegfall dieser Veranstaltungen entgehen dem TSV wichtige Einnahmequellen. Der TSV ist daher mehr denn je auf das Wohlwollen – auch in Form von Spenden, (Spendenkonto IBAN DE18 6006 9905 0016 3930 15, bei der Volksbank Remseck) - seiner Mitglieder und Gönner angewiesen. Selbstverständlich erhalten alle Spender bei Spenden ab 50,00 €uro automatisch eine Spendenquittung, die steuerlich abzugsfähig ist. Bei Beträgen darunter gilt der Einzahlungsbeleg. Der TSV bedankt sich schon jetzt ganz herzlich für jegliche Unterstützung.
Neues zu Corona - aktualisiert am 11. Januar 2021
Leider dürfen auch im Januar keine sportlichen Präsenzaktivitäten stattfinden, der Lockdown wurde bis 31. Januar verlängert. Für den TSV bedeutet dies, dass die sportlichen Aktivitäten weiterhin nur online erfolgen können. Dies gilt bis mindestens bis Anfang Februar, vermutlich aber auch noch länger. Informationen zu den Onlineangeboten erhalten Sie über die Abteilungsleitungen. Ansprechpartner finden Sie hier auf unserer Homepage.
Bedingt durch das Infektionsgeschehen hat der TSV bereits den Theaterabend im Februar 2021 sowie die Skiausfahrt absagen müssen.Unsere Mitgliederversammlung am 19. März 2021 haben wir vom eveangelischen Gemeindehaus in die Gemeindehalle Neckargröningen verlegt. Ob wir diese abhalten können ist vom Infektionsgeschehen und den sich daraus ergebenden Regelungen abhängig. Daher müssen wir uns eine Terminverschiebung vorbehalten.
Wir bitten hierfür um Verständnis, aber die Gesundheit unserer Mitmenschen hat absolute Priorität.
Durch den Wegfall dieser Veranstaltungen entgehen dem TSV wichtige Einnahmequellen. Der TSV ist daher mehr denn je auf das Wohlwollen – auch in Form von Spenden, (Spendenkonto IBAN DE18 6006 9905 0016 3930 15, bei der Volksbank Remseck) - seiner Mitglieder und Gönner angewiesen. Selbstverständlich erhalten alle Spender bei Spenden ab 50,00 €uro automatisch eine Spendenquittung, die steuerlich abzugsfähig ist. Bei Beträgen darunter gilt der Einzahlungsbeleg. Der TSV bedankt sich schon jetzt ganz herzlich für jegliche Unterstützung.
Neues zu Corona - aktualisiert am 29. November 2020
Leider dürfen auch im Dezember keine sportlichen Präsenzaktivitäten stattfinden, der Teillockdown wurde verlängert. Für den TSV bedeutet dies, dass die sportlichen Aktivitäten weiterhin nur online erfolgen können. Dies gilt bis mindestens nach den Weihnachtsferien, vermutlich aber auch noch weiter in das Jahr 2021 hinein. Informationen zu den Onlineangeboten erhalten Sie über die Abteilungsleitungen. Ansprechpartner finden Sie hier auf der Homepage.
Bedingt durch das Infektionsgeschehen hat der TSV bereits die traditionellen Weihnachtsfeiern in diesem Jahr und Theaterabend im Februar 2021 absagen müssen. Wir bitten hierfür um Verständnis, aber die Gesundheit unserer Mitmenschen hat absolute Priorität. Durch den Wegfall dieser Veranstaltungen entgehen dem TSV wichtige Einnahmequellen. Der TSV ist daher mehr denn je auf das Wohlwollen – auch in Form von Spenden, (Spendenkonto IBAN DE18 6006 9905 0016 3930 15, bei der Volksbank Remseck) - seiner Mitglieder und Gönner angewiesen. Selbstverständlich erhalten alle Spender bei Spenden ab 50,00 €uro automatisch eine Spendenquittung, die steuerlich abzugsfähig ist. Bei Beträgen darunter gilt der Einzahlungsbeleg. Der TSV bedankt sich schon jetzt ganz herzlich für jegliche Unterstützung.